Die Innovation: ECom gibt "Feedback"
Die bewährte und patentierte werkzeuglose Endmontage bei der Gebläseeinheit ECom reduziert den Montageaufwand auf ein Minimum. Auch die Demontage ist innovativ und durchdacht. Die einzigartige Rückmeldung des Lüfters erleichtert die Montage hinsichtlich des Elektroanschlusses. Ein falsch ausgeführter Anschluss, eine anstehende Überspannung, wie auch ein korrekt ausgeführter Elektroanschluss, wird über ein akustisches und optisches Signal angezeigt. Das schützt den Lüfter und gibt dem Monteur eine direkte Rückmeldung. Sicherheit geht vor.
Universell einstellbar von 15 bis 100 m³/h
Die universell codierbare 2- bzw. 3-stufige Lüfterserie ECom ermöglicht in der Grundversion insgesamt 8 vordefinierte Volumenströme für die Voll-/Teillast. "On Board" ist immer eine wählbare Nachlauf-, Einschaltverzögerungs- und Intervallzeit. In Kombination mit dem Nachlaufmodul EC-INR stehen weitere Einstellfunktionen, sowie eine 3-stufige Variante der Lüfterserie ECom zur Verfügung.
Schalldämmung integriert
Die einzigartige Motoraufhängung mittels drei aktiv wirken den Stoßdämpferelementen bewirkt eine Körperschallentkopplung zwischen Motor und Gehäuse im Lüftungsgerät. Somit wird ein äußerst laufruhiger Lüfterbetrieb, unabhängig von der Einbausituation/-lage, gewährleistet.
Plug & Switch: Modular und kompatibel
Der innovative Aufbau des ECom erlaubt eine hochflexible Einstellmöglichkeit der vordefinierten Volumenströme. Das System "Plug & Switch" = stecken/schalten/lüften mit z.B. werkseitig bestückten Gebläsen inkl. Sensorik, ist hinsichtlich der Endmontage effektiv und kostensparend.
Die Verwendung des kompatiblen Einbaukastens compact ermöglicht einen Austausch der Gebläseeinheit ECom gegen die Serie compact. Der einfache Umbau ist ohne eine Veränderung der elektrischen Verdrahtung möglich.
Die Zusatzfunktionen
Ergänzend zu den bereits "on Board" einstellbaren Funktionen können die Gebläseeinheiten der Serie ECom mit einer integrierten Sensorik ausgestattet werden. Mittels Sensoren und Zusatzfunktionen im Lüftungsgerät lassen sich individuelle Lösungen zur Entlüftung der Räume realisieren.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre: Modulare Lüfterserie ECom
Die Lüfterserie ECom ist mit einer innovativen optischen und akustischen Anzeige am Leistungsteil der Gebläseeinheit ausgestattet: Die Anzeige
soll dem Monteur eine sofortige Rückmeldung "Feedback" nach der Montage des Gebläses geben. Hintergrund der Innovation ist, möglichen Fehler bereits bei der ersten Inbetriebnahme auszuschliesen bzw. bei Rückfragen eine direkte Information dem Monteur mitzugeben. Nachfolgende Funktionen werden anzeigt:
A) Entladezustand = LED leuchte permanant
Elektronische Bauteile stehen unter elektrischer Spannung und werden entladen. Demontieren Sie in diesem Zustand nicht das Leistungsteil aus der Gebläseeinheit. Stromschlaggefahr!
B) Falschanschluss -380Volt- = LED blinkt permanent
Elektrischer Anschluss am Lüftungsgerät ist falsch. Schalt-/Versorgungsstromkreis (Netzklemme L, 1 und 2) prüfen.
C) Elektrischer Anschluss i.O. = LED blinkt 3x
Elektrischer Anschluss (Netzklemme L, 1 und 2) am Lüftungsgerät ist bei der Erstbestromung korrekt ausgeführt.
D) Filterkontrollzeit abgelaufen = LED blinkt 3x
Eine Filterkontrollezeit ist abgelaufen bzw. der Filteraustausch ist durchzuführen.
Dezentrale Lüftungsgeräte nach der Norm DIN 18017-3 müssen einen Filter besitzen, der das Lüftungsgerät inkl. der Rückschlagklappe und auch der nachfolgende Luftleitung vor Schmutzablagerungen schützen soll. Der Filter des Lüftungsgerätes erfordert eine turnusmäßige Wartung und Pflege, um die Druckverluste und somit den Stromverbrauch möglichst sehr gering zu halten. Weiterhin hat ein geringer Druckverlust des Filters auch Auswirkungen auf die Höhe der Motordrehzahl und somit auf das Geräuschverhalten des Lüfters.
Zur Überwachung bezüglich einer optimalen Wartung und Pflege, besitzen unsere Lüftungsgeräte nachfolgende Hilfsmittel:
Lüftungsgeräte Serie compact ohne Steuerung bzw. Nachlaufmodul Typ C-NR/IV und Typ C-NR/TZ:
Dem Lüftungsgerät (Liefereinheit Gebläseeinheit) ist ein "Zeitindikator" beigelegt, der nach Ablauf von 6 Monaten optisch eine Filterpflege anzeigt. Der Montageort des Zeitindikators ist frei wählbar.
Lüftungsgeräte Serie compact mit Nachlaufmodul Typ C-NR (ab Version 12.01):
Die akustische Filterkontrollanzeige wird ausgelöst, wenn ein "Luftdurchsatz" von ca. 25.000 m³ (130.000 m³ bei Typ C-NR und Volumenstromstufe "TL" ab Version 12.02) in einer der Volumenstromstufe erreicht wurde.
Lüftungsgeräte Serie ECom:
Die visuelle Filterkontrollanzeige (akustische Anzeige wählbar/codierbar) wird ausgelöst, wenn ein "Luftdurchsatz" von ca. 25.000 m³ in einer der Volumenstromstufe erreicht wird.
Maßnahme zur Deaktivierung oder weitere Informationen zur Filterkontrollanzeigen, sind den jeweiligen Produktunterlagen zu entnehmen.
Modular steuern
Das modulare Baukastensystem der Steuermodule der Serie ECom oder compact ermöglicht eine konkurrenzlos einfache Anpassung an nahezu jede Anforderung. Die Steuermodule sind als Steckplatinen ausgeführt und können jederzeit ausgetauscht, erweitert oder geändert werden. Der Motor bzw. die Gebläseeinheit braucht hierfür nicht ausgetauscht zu werden.
Werkseitig vormontierte Gebläseeinheiten
Um den Montageaufwand auf ein Minimum zu reduzieren, können alle Gebläseeinheiten der Serie ECom oder compact, inklusive der Steuermodule, bereits ab Werk vormontiert werden. Auslieferung mit der Standardeinstellung, oder auch voreingestellt bzw. codiert nach Ihren Wünschen.
Energieeffiziente Geräteausführung
Die serienmäßig 2-stufige Lüfterserie ECom erfüllt, z.B. in Verbindung mit dem Feuchteregler (mit/ohne einer manuellen Zuschaltung der Lüfterstufen), alle Anforderungen einer energieeffizienten Geräteausführung SECaverage = -27 kWh/m²•a (entspricht Klasse "B") nach der Ecodesign-Richtlinie.
Aufgabe und Funktion der Wohnungslüftung
Der Mensch verbringt einen großen Anteil seines Lebens in seiner Wohnung. Durch die Nutzung der Wohnung wird die Raumluft hauptsächlich belastet. Einflussgrößen sind beispielweise die abgegebenen Feuchtigkeitsmengen beim Duschen oder Kochen bzw. Gerüche oder CO2-Konzentration. Ausdünstungen von Einrichtungsgegenständen der Wohnung können die Raumluft ebenfalls negativ belasten.
Eine ventilatorgestützte Lüftungsanlage kann die vorgenannten Luftbelastungen aus der Wohnung gezielt abführen. Neben einem ausreichenden Schutz z.B. gegen Schallbelastungen von Außenlärm, kann die Lüftungsanlage auch die Außenluft filtern.
Die Lüftungsanlage sollte auch während der Abwesenheit des Nutzers einen ausreichenden Luftwechsel sicherstellen, da die negativen Luftbelastungen in der Wohnung weiter vorhanden sind, bzw. erst abgebaut werden müssen. Das „ständig gekippte Fenster" als Lösung anzusehen ist energetisch nicht sinnvoll. Ein unzureichendes "Lüften der Wohnung" kann, in Verbindung mit einer falschen Raumbeheizung dazu führen, dass sich Feuchtigkeit an kühlen Außenwänden ablagert und die Bausubstanz nachhaltig gefährdet. Die Ablagerungen fördern die Bildung von Schimmelsporen und belasten somit die Gesundheit der Wohnungsnutzer.
Auswahl von Lüftungssystemen
Die Auswahl eines geeigneten Lüftungssystemes wirddurch allgemein und speziell zu stellende Anforderungen bestimmt. Allgemein zu stellende Anforderungen sind z.B. in Verordnungen oder Richtlinien enthalten. Sie müssen von allen Lüftungsystemen erfüllt werden. Spezielle Anforderungen werden auf die Nutzung bezogen.
Beispiele von speziellen Anforderungen bei Auswahl eines Lüftungssystems sind:
- Lüftungsanlage für einen Neubau oder z.B. eine Wohnungssanierung
- Einfache Anlagenbedienung
- Lüftung ohne oder mit Wärmeübertragung
- Erhöhte Anforderungen an Raumluftqualität, Schallschutz oder Energieeffizienz
Die Energie-EinsparVerordnung (EnEV) legt den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) als max. Energieverbrauch eines Gebäudes unter Berücksichtigung unterschiedlicher Randbedingungen fest. Aufgrund der gegenseitige Beeinflussung von Gebäudedämmung und Anlagentechnik für Heizung, Lüftung und Warmwasser, stehen individuelle Lösungsmöglichkeiten zu Eingrenzung der aufzuwendenden Energie zur Verfügung. Alle unsere Komponenten für die Lüftung sind aufeinander abgestimmt. Eine einfache und nutzerfreundliche Anlagentechnik für den Einbauer und den Endkunden, sowie niedrige Wartungs- und Instandhaltungskosten stehen für uns immer im Vordergrund.
Die große Anzahl und Vielfalt unserer "Lüftungslösungen” mit modularen Steuerungen und unterschiedlichen Volumenströmen sollen eine individuelle Anpassung ermöglichen. Der Leistungsverbrauch unserer Lüftungsgeräte ist vorbildlich und zugleich Maßstab für die spezifische, effektive Motorleistungsaufnahme (W/m³/h) im Bereich von Wohnungs-Lüftungsgeräten.
Neben unseren Wärmepumpenlösungen bieten wir auch ein System mit einem Wärmeübertrager an.
Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 sind für die Entlüftung von einzelnen Räumen bestimmt. Sie können auch die Lüftung von Wohn- und Aufenthaltsräumen übernehmen, wenn die entsprechenden Anforderungen eingehalten werden. Unsere Excel-Tabellen geben Ihnen Hilfestellung zur Planung und Auslegung einer Lüftungsanlage bzw. zur Erstellung eines Lüftungskonzeptes.
Gesetzliche Vorgaben zum vorbeugenden Brandschutz für Lüftungsanlagen sind z.B. den jeweiligen Landesbauordnungen, Ausführungsverordnungen, der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) zu entnehmen. Für Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3 gelten besondere Bestimmungen bei Verwendung der Absperrvorrichtungen. Grundsätzlich gilt:
In Lüftungsanlagen dürfen Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung der Feuerwiderstandsklassen K 30 - K 90-18017 verwendet werden, um Feuer, Rauch und Kaltrauch nicht in andere Geschosse zu übertragen. Detaillierte Hinweise zur Verwendung der Absperrvorrichtungen sind der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung zu entehmen.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre: Bedafslüftung nach DIN 18017-3
Als Grundlage für die Planung, Ausführung oder Bemessung einer Wohnungslüftungsanlage steht die DIN 1946-6 zur Verfügung. Die Norm berücksichtigt bauphysikalische, lüftungstechnische, hygienische sowie energetische Gesichtspunkte. Unsere Excel-Tabellen geben Ihnen Hilfestellung zur Planung und Auslegung einer Lüftungsanlage bzw. zur Erstellung eines Lüftungskonzeptes.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre: Wohnungslüftung nach DIN 1946-6
DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau Teil1: Mindestanforderungen)
Mit Ausgabedatum 07/2016 erschien der Weißdruck DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau Teil1: Mindestanforderungen). Die wesentliche neue Anforderung in der Norm sind die Anforderungen an den max. zulässigen A-bewertenden Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen in der eigenen Wohnung in Verbindung mit fest installierten technischen Schallquellen. Der zulässige Grenzwert LAF,max,n liegt bei Wohn- und Schlafräumen kleiner gleich 30 dB(A) und bei Küchen kleiner gleich 33 dB(A). Bei Dauergeräuschen sind um 5 dB höhere Werte zulässig (DIN 4109-1, Tabelle 10, Fußnote d). Für Lüftungsgeräte, die ständig in der Grundlast laufen (z.B. Wohnungslüftung, Lüftung zum Feuchteschutz oder Nennlüftung), beträgt der zulässige Schalldruckpegel in diesen schutzbedürftigen Räumen unter Berücksichtigung der Fußnote kleiner gleich 35 dB(A). bzw. kleiner gleich 38 dB(A) bei Küchen.
Dies ist keine neue Forderung
Für die Wohnungslüftung nach DIN 1946-6 ist die Anforderung nicht neu. Die Norm forderte bereits in der jetzigen Ausgabe, dass die Schalldruckwerte der DIN 4109-1 auch für den eigenen Wohnraum berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grund muss zur Erfüllung der Normenvorgaben eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen werden.
Zukünftige Planungen
Für den Einsatz unserer Einrohrlüfter der 2-stufigen Lüfterserie compact 60 bzw. 45 sehen wir für den Einsatz in Räumen mit einer Tür (z.B.: Bäder, WC oder Küchen) keine Probleme, sofern die Rohrquerschnittsberechnung der gemeinsamen Hauptleitung nach unseren neuen Empfehlungen für die Strömungsgeschwindigkeit (momentane Empfehlung = max. 5,5 m/s; neue Empfehlung = max. 5,0 m/s) geplant wird. Diese Vorgabe wird bei zukünftigen Planungen in unserem Hause berücksichtigt.
Für Kochnischen (offen zum Wohnraum) ist prinzipiell die gleiche max. Strömungsgeschwindigkeit einzuhalten. Diese Lüftungsgeräte sollten jedoch immer nur durch den Nutzer in der Betriebsstufen VL/TL schaltbar sein. Eine Einbindung in eine ständige Grundlüftungsstufe ist zu vermeiden. Diese Bedingung wird von unserer Seite bei Planungen bereits berücksichtigt. Sofern es möglich ist, wird der Lüfter für die Kochnische, z.B. in einem direkt angrenzenden Abstellraum, eingeplant.
Der empfohlene Richtwert in Komfort-Lüftungsanlagen beträgt 4 m/s bzw. nach DIN 1946-6 = ca. 3 m/s (siehe Tabelle 19) bzw. bei E-Kennzeichnung (einzuhaltender Grenzwert) nach DIN 1946-6 = 5,0 m/s. Eine Absenkung unter 5,0 m/s würde zu einer noch größeren Dimensionierung der Hauptleitung führen. Energetisch sowie schalltechnisch betrachtet jedoch eine sinnvolle Lösung. Die Diskussionen bezüglich „kein Platz im Schacht" sind bekannt. Der ausschlaggebende Personenkreis, Investor oder der Architekt, ist für die Platzverhältnisse verantwortlich und sucht jedoch die Lösung in der Gerätetechnik oder als Planungsaufgabe. Die physikalischen Bedingungen sind, so hat es manchmal der Anschein, nicht relevant.
Geräuschprobleme und Einbaufehler
Die Geräuschprobleme unserer Ablüfter sind jedoch maßgeblich von typischen bekannten Montagefehlern (z.B. blockierte oder falsch montierte Rückschlagklappe, fehlende Körperschalltrennungen usw.), sowie dem Druckverlust der Hauptleitung abhängig.
Elektrische Anlagen in Räumen sind so einzurichten, dass eine Gefährdung von Personen durch eelektrische Betriebsmittel auszuschließen ist. Die Schutzberiche nach VDE 0100-701 sind wie folgt unterteilt:
Bereich 0
Umfasst das Innere der Dusch-/ oder Badewanne. Eine Begrenzung bildet nur die Wanne selber.
Bereich 1
Bei Dusch- oder Badewannen ist der Bereich begrenzt durch die Wannenkante und die senkrechten Wandflächen oberhalb der Dusch- oder Badewanne. Der Bereich 1 bei Duschen ohne Wanne ist der zylinderförmige Raum, mit einem Radius von 120 cm vom Mittelpunkt der festen Wasseraustrittsstelle an der Wand oder Decke. Die Höhe von Bereich 1 beträgt 225 cm.
Bereich 2 (nur bei Dusch- oder Badewannen).
Der Bereich 2 ist begrenzt durch die Fläche von Bereich 1 und einem Abstand bzw. Fadenmaß von 60 cm. Die Höhe beträgt 225 cm vom Fertigfußboden.
X. Eine Kochnische ist immer Teil eines Wohnraumes. Kochnischen sind zulässig, wenn sie selbständig lüftbar sind. Dies bedeutet, dass immer dann ein Lüftungsgerät vorzusehen ist, wenn der Nische selbst kein Fenster (siehe Grafik) direkt zugeordnet ist. Eine innenliegende Küche kann durch eine Tür verschlossen werden. Volumenstromangaben sind der "Bauaufsichtlichen Richtlinie für die Entlüftung von innenliegenden Räumen” zu entnehmen.
Bei der Planung von Lüftungsanlagen ist darauf zu achten, dass die nachströmende Luft direkt dem Raum zugeführt werden muss.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre: Lüftung in Kochnischen
Hinweis zu den nachfolgenden Fragen und Antworten:
Die nachfolgenden Fragen und Antworten können selbstverständlich nicht alle Bereiche abdecken. Sie werden von Fachkundigen beantwortet und unterliegen auch einer persönlichen Meinung. Rechtsansprüche können aus den Antworten nicht abgeleitet werden. Sie können uns gerne Ihre Frage per e-mail oder mittels dem Formular Kontakte zum Thema "Lüftung" zusenden. Wir werden versuchen Ihnen kurzfristig eine Antwort mitzuteilen.
Ist eine Wohnungslüftung Pflicht?
Antwort:
Nach baurechtlichen Vorgaben sind zur Zeit nur innenliegende Ablufträume z.B. Bad, WC oder Kochnischen von Wohnungen nach den Grundsätzen der DIN 18017-3 zu entlüften. Dies schließt die Zuluftnachströmung (Einsatz ALD) und Überströmungen (z.B. Einsatz WDH) mit ein. Diese Forderung ist in der Landesbauordnung bzw. den bauaufsichtlichen Zulassungen der Lüftungsgeräte festgeschrieben. Innenliegende Küchen sind nach der -Bauaufsichtlichen Richtlinie über die Lüftung fensterloser Ablufträume- zu entlüften.
Nach der EnEV sind Wohnungen so auszulegen, dass der erforderliche Mindestluftwechsel sicherzustellen ist. Dieser "Mindestluftwechsel" besteht aus einer Kombination zwischen Fensterlüftung, Infiltration und dem Anteil der mechanischen Lüftung. Der Mindestluftwechsel wird als Lüftungswärmeverlust in der Heizlastberechnung mit dem 0,35 bis 0,5-fach des beheizten Wohnraumvolumens berücksichtigt.
Die DIN 1946-6 soll den Status "(allgemeine) anerkannte Regel der Technik" erhalten. Eine baurechtliche Forderung besteht zur Zeit nicht. Es kann jedoch aufgrund von zivilrechtlichen Entscheidungen vorkommen, dass es dem Wohnungsnutzer nicht zuzumuten ist, einer "ausreichenden Fensterlüftung" nachzukommen. In diesem Fall muss dem Nutzer die Möglichkeit gegeben werden, den erforderlichen Luftwechsel durch z.B. eine mechanische Lüftungsanlage zu erfüllen. Die Auslegung der Lüftungsanlage kann anhand der DIN 1946-6 vorgenommen werden.
Ist die Erstellung eines Lüftungskonzeptes Pflicht?
Antwort:
Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs-/gebäudetechnische, sowie auch hygienische Gesichtspunkte zu beachten. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems.
Mit Hilfe unsere Tabellen (Excel-Format) können Sie die Einhaltung der Forderung nach den Grundsätzen der DIN 1946-6 nachweisen und gleichzeitig komplette Lüftungsanlagen bezogen für jede Wohnung berechnen.
Welche Wohnungslüftungsgeräte müssen nach ErP-Richtlinie gekennzeichnet werden?
Antwort:
Gemäß der Europäischen Verordnung Nr. 1253/2014 bzw. Nr. 1254/2014 sind Wohnraumlüftungsgeräte (mit /ohne einem Wärmeübertrager) mit einer Energieverbrauchskennzeichnung Energielabel) zu kennzeichnen. Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht sind Lüftungsgeräte, die in einer Volumenstromrichtung (z.B. Abluft) fördern und eine elektrische Eingangsleistung <30 Watt besitzen (z.B. Entlüftungsgeräte für Ablufträume nach DIN 18017-3). Neben der Kennzeichnung mit dem Energielabel sind entsprechende Produktdatenblätter zum Produkt selbst beizulegen bzw. auf der Homepage zu veröffentlichen. Die Energieklasse (z.B. A oder C) des Produktes ist in Werbungen (technisches Werbematerial) dann anzugeben, wenn darin Angaben zum Energieverbrauch oder Preis enthalten sind.
Die Verordnung tritt zum 01.01.2016 für Produkte in Kraft die "in Verkehr" (d.h. unser Haus verlassen hat) gebracht werden.
Welche Funktion erfüllt die Rückschlagklappe im Lüftungsgeräte nach DIN 18017-3
Antwort:
Unsere federbelasteten Rückschlagklappen erreichen im Durchschnitt Leckagen unter 1 l/h. Die Anforderung der DIN 18017-3 mit 10 l/h (= 0,01 m³/h) wird weit unterschritten. Die Dichtigkeit der Rückschlagklappe wird von allen Lüftungsgeräten und in jeder Einbaulage (Ausblasstutzen oben, seitlich, hinten und unten) erfüllt.
Neben der Verhinderung von Geruchs- und Staubübertragungen bei Anlagestillstand, erfüllt die Rückschlagklappe auch die Anforderungskriterien zur Verhinderung einer Kaltrauchübertragung in Lüftungsleitungen.
Können Einrohrlüftungsgeräte als "Dauerläufer" eingesetzt werden?
Antwort:
Ja. Aufgrund der Anforderung der DIN 18017-3 müssen Motoren für den Dauerbetrieb bei allen Laststufen geeignet sein.
Welcher Auslegungsdruck wird für den Lüfterbetrieb nach DIN 18017-3 bzw. 1946-6 bzw. auf welchen Differenzdruck werden Zulufteinrichtungen für den Betrieb von Lüftungsgeräten/-anlagen ausgelegt?
Antwort:
In Wohnungen, in denen raumluftabhängige Feuerstätten installiert sind, darf der Differenzdruck höchstens 4 Pa betragen. In sonstigen Wohnungen darf der Differenzdruck höchstens 8 Pa betragen.
Kann der Einbaukasten in jeder Einbaulage verwendet werden?
Antwort:
Hier ist zwischen den Einbaukästen mit und ohne Brandschutz zu unterscheiden.
Einbaukästen ohne Brandschutzzulassung können in jeder Einbaulage verwendet werden (Einbaulage: Stutzen oben, unten, rechts und links). Bei Montage mit Ausblasstutzen nach unten ist die Rückschlagklappenfeder von ihrer ursprünglichen Öse auszuhängen und in eine andere Öse einzuhängen (siehe hierzu die Hinweise in der jeweiligen Montageanleitung).
Einbaukästen mit Brandschutz Serie compact-K können mit Ausblasstutzen oben, links und rechts eingebaut werden. Einbaukästen mit Brandschutz Serie compact-BR sind nur in der Einbaulage -Stutzen oben- zugelassen.
Darf ein Lüftungsgerät in Schutzbereich 1 nach VDE 0100-701 eingebaut werden?
Antwort:
Ein Lüftungsgerät darf nur dann in den Schutzbereich 1 eingebaut werden, wenn eine nachgewiesene Strahlwasserschutzprüfung (IPX5) vorliegt. Die LIMOT-Lüftungsgeräte der Serie compact sind strahlwasserschutzgeprüft (IPX5) und können innerhalb des Schutzbereiches 1 eingebaut (siehe Broschüre DIN18017-3, Seite 12)
Warum laufen die Geräte nach dem Abschalten des Lichtes bzw. des Lüftungsschalters so lange weiter?
Antwort:
Bei bedarfsgeführten Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3:2009-09 ist während der Nutzung ein Abluftvolumenstrom von 60 m³/h abzuführen. Der Abluftvolumenstrom darf in Zeiten geringen Luftbedarfs auf 0 m³/h reduziert werden, wenn nach dem Ausschalten des Gerätes weitere 15 m³ Luft abgeführt werden. Dies entspricht einer Nachlaufzeit von 16 Minuten (Standardeinstellung Nachlaufmodul C-NR).
Welche Funktion hat die Regulierplatte bei der Lüfterserie compact 60 bzw. compact-II (Zweiraumgerät)?
Antwort:
Die Regulierplatte wird zur Stabilisierung der Gerätekennlinie und der Festlegung des Volumenstromes benötigt. Sie wird serienmäßig zu Gebläseeinheit compact 60 mitgeliefert. Bei dieser Gebläseeinheit ist die Regulierplatte bei der Unterputzvariante mit Ausblasstutzen nach hinten (compact/H), sowie der Aufputzvariante zu entfernen.
Beim compact 100 ist die Regulierplatte nur für Geräte mit Zweitraumanschluss notwendig. Hier wird bei der Lieferung des Kastens compact-II eine Regulierplatte in der Dokumentenhülle mitgeliefert, die nachträglich auf die Gebläseeinheit Serie compact 100 zu montieren ist.
Ist der gemeinsame Betrieb von Lüftungsgeräten und raumluftabhängigen Feuerstätten statthaft?
Antwort:
Ventilatoren dürfen gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung in Nutzereinheiten mit raumluftabhängigen Feuerstätten installiert und betrieben werden, wenn die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird, die im Auslösefall auch die Ventilatoren abschalten.
Dabei muss sichergestellt sein, dass durch den Betrieb des Ventilators kein größerer Unterdruck als 4 Pa in der Nutzereinheit erzeugt wird. Bei der Bemessung und Auslegung der Außenwanddurchlässe ist dies zu berücksichtigen.
Welche Nachteile hat die freie Lüftung gegenüber einer ventilatorgestützten Lüftung?
Antwort:
Die Volumenströme einer freien Lüftung über z.B. Fensterfalzlüfter oder Außenwandluftdurchlässe einer Wohnung unterliegen im Regelfall den „Natureinflüssen" wie z.B. Windrichtung, thermischer Auftrieb und Winddruck. Aufgrund diesen unbeeinflussbaren Faktoren kann zwar nach DIN 1946-6 eine freie Lüftung ausgelegt werden, die jedoch nur unter gewissen Umständen zutrifft. Handelt es sich z.B. um eine einseitig offene Wohnung mit nur einer Außenfassade, hat eine „Freie Lüftung" keine zu-/abströmende Seite und somit keine Lüftung.
Auf die mechanische Lüftung haben die „Natureinflüsse" weniger Einfluss. Die Volumenstromanforderungen an die Wohnung selber bzw. an die einzelnen Ablufträume sind durch den Einsatz von Ventilatoren besser bestimmbar.
Auf welche Strömungsgeschwindigkeiten sind Abluftleitungen zu dimensionieren?
Antwort:
Bei der Auslegung von Lüftungsleitungen nach DIN 18017-3 ist die Strömungsgeschwindigkeit nicht relevant. Die Lüftungsleitung wird nach dem Druckverlust (deltaP) der Lüftungsgeräte dimensioniert. Wir empfehlen jedoch aufgrund von Geräuschbildungen im Leitungssystem durch die Luftströmung eine maximale Strömungsgeschwindigkeit von 7 m/s nicht zu überschreiten.
Für die Auslegung der Lüftungsleitungen nach DIN 1946-6 empfehlen wir aus energetischen Gründen die maximale Strömungsgeschwindigkeit in Lüftungsleitungen von ca. 5 m/s nicht zu überschreiten.
Wie kann Zugluft bei Verwendung von Außenwandluftdurchlass verhindert werden?
Antwort:
Um eine größtmögliche thermische Behaglichkeit bei Einsatz von ALD's in Räumen zu erfüllen, sollten nachfolgende (Montage) Bedingungen beachtet werden:
- Anordnung der Heizfläche, wenn möglich, an der Außenwand unter dem Fenster
- Anordnung der Zulufteinrichtung (wenn möglich) weit oben unter der Decke oder zwischen Fenster und Heizkörper
- Verwendung z.B. einer Winddrucksicherung
- Auslegung der Luftmenge je Zulufteinrichtung bei Nennlüftung nicht mehr als ca. 30 m³/h
- Auslegungsdruck max. 8 Pa bei Nennlüftung; 4 Pa bei Verwendung in Räumen mit einer raumluftabhängigen Feuerstätte
- Lufteinströmung an der Zulufteinrichtung parallel zur Innenwand einströmen lassen.